Leitlinien zur Rechtspersonlichkeit religioser oder weltanschaulicher Gemeinschaften

Der Zweck dieser Leitlinien ist es, sicherzustellen, dass diejenigen, die an der Ausarbeitung und Anwendung von Gesetzgebung im Bereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit beteiligt sind, einschließlich der Vertreter der Zivilgesellschaft, ein Referenzdokument mit minimalen internationalen Standards auf dem Gebiet der Anerkennung religioser oder weltanschaulicher Gemeinschaften zur Verfugung haben. Das Dokument bezweckt nicht, bestehende Vereinbarungen zwischen Staaten und religiosen oder weltanschaulichen Gemeinschaften in Frage zu stellen, sondern vielmehr den rechtlichen Rahmen abzustecken, der gewahrleistet, dass Gemeinschaften, die dies wunschen, eine faire Chance erhalten, Rechtspersonlichkeit zu erlangen, und dass die festgelegten Kriterien nicht diskriminierend angewendet werden. Das vorliegende Dokument vertieft die Fragen der Registrierung und Anerkennung religioser und weltanschaulicher Organisationen und erganzt den Abschnitt II.F uber die Gesetze zur Registrierung religioser beziehungsweise weltanschaulicher Organisationen der Leitlinien von 2004. Die Leitlinien von 2004 bleiben jedoch in ihrer Gesamtheit gultig.
| Sprache | German |
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